111,100€ Der Aktienpreis stieg um +0,86 %   26.04.2024 17:35

Governance-Struktur

Governance-Regeln

Zugrunde liegender Corporate Governance-Kodex

Der Verwaltungsrat hat beschlossen, sich auf den vom Unternehmensverband Afep und dem Arbeitgeberverband Medef erstellten Corporate-Governance-Kodex für börsennotierte Gesellschaften (nachstehend Kodex genannt) zu stützen, der auf der Medef-Website (www.medef.com) eingesehen werden kann. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts sind die Praktiken der Gesellschaft vollständig konform mit den Empfehlungen des Kodex.

Geschäftsordnung

Der Verwaltungsrat hat eine Geschäftsordnung verabschiedet, in der die Modalitäten für die Organisation und Arbeitsweise des Verwaltungsrats und der Verwaltungsratsausschüsse, die Befugnisse und Vollmachten des Verwaltungsrats, des Präsidenten und geschäftsführenden Generaldirektors, des Vizepräsidenten und des Lead Director sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Verwaltungsrats, insbesondere ihr Anspruch auf Information und auf Kontakte mit den Mitgliedern der Konzernleitung sowie die Regeln für den Umgang mit Interessenkonflikten festgelegt sind. Die Geschäftsordnung des Verwaltungsrats wird regelmäßig überarbeitet. Der vollständige Wortlaut der aktuellen Fassung, die am 7. 2. 2024 in Kraft getreten ist, kann auf der Website der Gesellschaft (www.vinci.com) eingesehen werden.

Organisation der Governance bei VINCI

Allgemeine Organisation

Die allgemeine Governance von VINCI beruht auf einer ständigen Interaktion zwischen einer Vielzahl von Organen, die den dezentralen Aufbau des Konzerns widerspiegeln. Auf Ebene der Muttergesellschaft VINCI S.A. erfolgt die Lenkung durch den Verwaltungsrat und die Generaldirektion des Konzerns.

Der Verwaltungsrat nimmt die Aufgaben, die ihm per Gesetz obliegen oder die er sich in seiner Geschäftsordnung selbst vorgegeben hat, im Rahmen ordentlicher (im Voraus geplant) und außerordentlicher (je nach Bedarf) Sitzungen und über seine Fachausschüsse wahr. Seine Tätigkeit wird vom Präsidenten organisiert, die der Ausschüsse von deren Vorsitzenden.
Bestimmte Themen wie die Strategie, die Effizienz der Governance und die vielfältigen Themen im Bereich der gesellschaftlichen und ökologischen Verantwortung (CSR) werden vom Vorsitzenden des Strategie- und CSR-Ausschusses und/oder gegebenenfalls vom Lead Director betreut.

Angesichts der Größe des Konzerns beschränkt der Verwaltungsrat seine Prüftätigkeit auf Projekte (Investitionen) oberhalb gewisser Erheblichkeitsschwellen. Die Geschäftstätigkeit erfolgt auf Ebene der nach Sparten gegliederten Konzerngesellschaften; diese berichten an die Konzernleitung unter Führung von Herrn Xavier Huillard, der auch dem Verwaltungsrat vorsitzt. Darüber hinaus nimmt der Verwaltungsrat in vollem Umfang die in seiner Zuständigkeit liegenden Aufgaben und Befugnisse, insbesondere in Bezug auf Finanzpolitik, Strategie und Reputation, wahr und stellt die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsbelangen jeder Art – sozial, gesellschaftlich und umweltbezogen – sicher.

Der Verwaltungsrat hat mehrere Ausschüsse, u.a. den Ausschuss für Strategie und CSR (soziale und ökologische Verantwortung), an dem alle Verwaltungsratsmitglieder teilnehmen und auf diese Weise zusätzliche Einblicke gewinnen können.

Die Zweckmäßigkeit dieser Organisation und insbesondere die Zusammenlegung der Funktionen des Präsidenten und des Generaldirektors in Personalunion werden im Verwaltungsrat selbst und in dem alle drei Jahre durchgeführten externen Evaluierungsprozess regelmäßig diskutiert. Diese Organisation ermöglicht eine gute Information der Verwaltungsratsmitglieder und eine effiziente Vorbereitung der Entscheidungen, die sie im Rahmen der Arbeit des Verwaltungsrats zu treffen haben.

Der Verwaltungsrat bestätigt, dass die aktuelle Organisation den Herausforderungen des Konzerns angemessen ist. Sie hat sich sowohl in Zeiten des Wachstums als auch in der durch Instabilität geprägten Situation aufgrund von Ereignissen wie der Covid-19-Krise oder der geopolitischen Lage gut bewährt. Der stark dezentrale Konzernaufbau machte dabei auf lokaler Ebene, also betriebs- und projektnah, eine hohe Reaktionsfähigkeit erforderlich, zugleich aber auch die Fähigkeit, widerstandsfähig und kohärent mit vielfältigen und komplexen Sachverhalten umzugehen und bei den 272.000 Mitarbeitern und allen Stakeholdern das Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit des Konzerns zu stärken.

Das auf eigenständigem Handeln der Führungskräfte, Verantwortung und gemeinsamen Werten beruhende Führungsmodell von VINCI hat sich als besonders erfolgreich erwiesen. Dazu hat nicht zuletzt die starke Übereinstimmung zwischen den Orientierungen des Verwaltungsrats und der Umsetzung in der Praxis beigetragen, erleichtert durch die vom Präsidenten und geschäftsführenden Generaldirektor eingerichtete kurze und effiziente Befehlskette.

Die Befugnisse der verschiedenen Governance-Organe sind gemäß Geschäftsordnung des Verwaltungsrats wie folgt verteilt:

Befugnisse der verschiedenen Governance-Organe sind gemäß Geschäftsordnung des Verwaltungsrats
VerwaltungsratPräsident und geschäftsführender GeneraldirektorLead Director
&Bull; Ernennungen:
- Ernennung des Präsidenten, des geschäftsführenden Generaldirektors, eines Vizepräsidenten, des Lead Director sowie aller beigeordneten Generaldirektoren;
- Konstituierung der Ausschüsse des Verwaltungsrats.
&Bull; Strategie: Vorabgenehmigung der strategischen Orientierungen.
&Bull; Investitionen:
- Vorabgenehmigung strategischer Investitionen und signifikanter Transaktionen der Muttergesellschaft oder ihrer Tochtergesellschaften mit einer Exposition von über 200 Millionen Euro;
- Vorabgenehmigung von Geschäften jeglicher Art auf Veranlassung des Strategie- und CSR-Ausschusses;
- Vorabgenehmigung von Operationen außerhalb der vom Konzern angekündigten Strategie.
• Vorsitz des Verwaltungsrats: Organisation und Leitung der Arbeiten des Verwaltungsrats.
• Generaldirektion: Umsetzung der Beschlüsse des Verwaltungsrats.
• Operative Steuerung des Konzerns:
- Ernennung der obersten Führungskräfte der Muttergesellschaft und der Tochtergesellschaften;
- Genehmigung signifikanter Transaktionen der Tochtergesellschaften.
• Vorsitz im Verwaltungsrat, wenn der Präsident verhindert ist.
• Vorsitz im Ernennungs- und Governance-Ausschuss.
• Behandlung von Interessenkonflikten.
• Ansprechperson für Verwaltungsratsmitglieder, Aktionäre und Stimmrechtsberater auf Ersuchen des Präsidenten und geschäftsführenden Generaldirektors.
• Organisation von Sitzungen der Verwaltungsratsmitglieder in Abwesenheit der geschäftsführenden Organmitglieder („Executive Sessions“).

 

Präsident und geschäftsführender Generaldirektor

Herr Xavier Huillard nimmt seit dem 6. 5. 2010 die Funktionen des Präsidenten und geschäftsführenden Generaldirektors wahr. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung vom 12. 4. 2023 im Anschluss an die Hauptversammlung, die das Verwaltungsratsmandat von Herrn Huillard erneuert hat, beschlossen, ihn in seinen Funktionen zu bestätigen. Der Verwaltungsrat weist darauf hin, dass die Funktionen des Präsidenten und des geschäftsführenden Generaldirektors vor Ablauf dieses erneuten Mandats als Mitglied und Vorsitzender des Verwaltungsrats getrennt werden sollen, da der Verwaltungsrat nicht beabsichtigt, eine Änderung der aktuell geltenden Satzungsregeln in Bezug auf die Altersgrenze vorzuschlagen.

Beweggrund für den Beschluss des Verwaltungsrats, das Mandat von Herrn Huillard als Präsident und geschäftsführender Generaldirektor zu erneuern, war vor allem der Wunsch, dass Herr Huillard den Beginn der Integration der am 31. 12. 2021 übernommenen Cobra IS-Gruppe und die volle Rückkehr zu den Konzernergebnissen der Zeit vor der Covid-19-Pandemie vollständig begleitet.

Organisation der Generaldirektion und Leitungsorgane

Das von Herrn Huillard eingesetzte Exekutivkomitee setzt sich aus den wichtigsten operativen und funktionalen Topmanagern des Konzerns zusammen (12 Mitglieder per 7. 2. 2024). Angaben gemäß Code de Commerce (frz. HGB), Artikel L. 22-10-10 2, in Bezug auf die Bemühungen der Gesellschaft zur Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Frauen und Männern in Führungspositionen sind dem Geschäftsbericht von VINCI, Abschnitt E, Ziffer 1.5.2, Seite 205, zu entnehmen.

Die Herren Pierre Coppey (außerdem Präsident von VINCI Autoroutes und VINCI Stadium) und Christian Labeyrie haben beide die Funktion als beigeordneter Generaldirektor von VINCI inne. Ihre jeweiligen Aufgabenbereiche sind:

Pierre Coppey: Steuerung der im Auftrag von VINCI durchgeführten Initiativen der Konzerneinrichtung Leonard, der Konzernstiftung Fondation VINCI pour la Cité, der Denkfabrik Fabrique de la Cité und der Vereinigung Rêve de Scènes Urbaines (RSU);

Christian Labeyrie: Beaufsichtigung der Bereiche VINCI Assurances, VINCI Re, VINCI Immobilier und Informationssysteme.

Das Exekutivkomitee ist mit folgenden Aufgaben betraut: Validierung und Follow-up der Umsetzung bereichsübergreifender Maßnahmen der Konzernpolitik, insbesondere in den Bereichen Risikomanagement, Finanzen, Personalwesen, Sicherheit, IT und Versicherungen. Es finden häufig und regelmäßig Beratungen über alle wichtigen Fragen im Leben des Konzerns statt. 2023 ist das Exekutivkomitee 18 Mal zusammengetreten.

Dem Orientierungs- und Koordinationsausschuss gehören neben den Mitgliedern des Exekutivkomitees auch die wichtigsten operativen und funktionalen Topmanager der großen Tochtergesellschaften des Konzerns an (32 Mitglieder per 7. 2. 2024). Dieses Gremium dient der umfassenden Abstimmung in Bezug auf Strategie und Lage von VINCI sowie alle bereichsübergreifenden Richtlinien im Konzern. 2022 ist es vier Mal zusammengetreten.

Lead Director

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung vom 12. 4. 2022 Frau Yannick Assouad in der Funktion als Lead Director, die ihr ab dem 1. 11. 2018 erstmals übertragen wurde, für die Zeit bis zum Auslaufen Ihres Verwaltungsratsmandats bestätigt.

Diese Funktion soll sicherstellen, dass es im Verwaltungsrat neben dem Präsidenten und geschäftsführenden Generaldirektor eine andere Ansprechperson gibt, die mit geeigneten Befugnissen ausgestattet ist, um jederzeit die Handlungsfähigkeit des Verwaltungsrats gewährleisten zu können.

Die Befugnisse des Lead Director sind in der Geschäftsordnung festgelegt.

Der Lead Director leitet den Ernennungs- und Governance-Ausschuss. Er ist berechtigt, jeden beliebigen Punkt auf die Tagesordnung des Verwaltungsrats setzen zu lassen und den Präsidenten zur Einberufung des Verwaltungsrats aufzufordern.

Der Lead Director hat für das Geschäftsjahr 2023 einen Tätigkeitsbericht erstellt (siehe Seite 305 des Geschäftsberichts).


Downloads

Corporate gouvernance report - Extract 2023 Universal Registration Document Nur auf Englisch erhältlich 1 149 Kb

Letzte Aktualisierung: 11. 03. 2024