117,240€ Der Aktienpreis stieg um +0,12 %   19.03.2024 10:39

Funktionsweise

Teilnahme

Um an der Hauptversammlung teilnehmen zu können, müssen Sie vor dem HV-Termin bereits VINCI-Aktionär gewesen sein. Die Abhaltung der HV wird mehrere Wochen zuvor auf der VINCI-Website, im Amtsblatt Bulletin des Annonces Légales et Obligatoires (mindestens 30 Tage vor dem HV-Termin) und per Presseinserat angekündigt.

Besitzer von Namensaktien

Sie erhalten mindestens 15 Tage im Voraus eine Einladung zur Hauptversammlung, die Folgendes umfasst:

- Tagesordnung der Hauptversammlung,
- Kurzdarstellung über die Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Konzerns im abgelaufenen Geschäftsjahr und die Finanzergebnisse der Gesellschaft in den letzten fünf Geschäftsjahren,
- Erläuterung und Text der Beschlussvorschläge, die der Hauptversammlung zur Billigung unterbreitet werden,
- Vollmachts- und Briefwahlformular, das auch zur Beantragung der Einlasskarte dient,
- Portofreier Umschlag zur Rücksendung des ordnungsgemäß ausgefüllten Formulars mit Datum und Unterschrift an:

Crédit Industriel et Commercial – CIC
6, avenue de Provence
75452 Paris Cedex 09, Frankreich

Besitzer von Inhaberaktien

Die Einladung zur Hauptversammlung erfolgt nicht automatisch.

In diesem Fall ist eine entsprechende Anfrage an Ihren Finanzintermediär zu richten, der Ihnen außerdem eine Bescheinigung über die Sperrung Ihrer Aktien ausstellen muss, damit Sie an der Hauptversammlung teilnehmen und sich an den Abstimmungen beteiligen können. Bei Fehlen dieser Sperrbescheinigung kann Ihr Votum nicht berücksichtigt werden, und Sie bekommen auch keine Einlasskarte zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Sobald Sie von Ihrem Finanzintermediär die Sperrbescheinigung erhalten haben, leiten Sie diese einfach weiter an die zuständige Stelle:

Crédit Industriel et Commercial – CIC
6 avenue de Provence
75452 Paris Cedex 09, Frankreich


die Ihnen eine Einlasskarte zuschicken wird. Falls Sie sich für die Briefwahl entscheiden oder jemandem Ihre Vollmacht erteilen wollen, legen Sie die Sperrbescheinigung Ihrem Vollmachts- und Briefwahlformular bei.

Mehrheit und Quorum

Quorum

Damit die Hauptversammlung Beschlüsse fassen kann und diese Gültigkeit haben, muss ein bestimmtes Quorum erreicht sein, d. h. die anwesenden oder vertretenen Aktionäre müssen eine bestimmte Mindestzahl von Aktien besitzen, die je nach Art der Hauptversammlung unterschiedlich ist:

Außerordentliche Hauptversammlung

- erste Einberufung: ein Viertel der stimmberechtigten Aktien;
- zweite Einberufung: ein Fünftel der stimmberechtigten Aktien.

Ordentliche Hauptversammlung

- erste Einberufung: ein Fünftel der stimmberechtigten Aktien;
- zweite Einberufung: kein Quorum.

Mehrheitsregeln

Bei einer ordentlichen Hauptversammlung werden die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit (50%) der anwesenden oder vertretenen Aktien angenommen. Bei einer außerordentlichen Hauptversammlung ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden oder vertretenen Aktien erforderlich.

Ausübung von Stimmrechten

Die Aktionäre verfügen über so viele Stimmen wie sie stimmberechtigte Aktien besitzen (eine VINCI-Aktie = eine Stimme). Aktionäre, die nicht persönlich zur Hauptversammlung erscheinen können, haben drei Möglichkeiten zur Beteiligung an den Abstimmungen, die in der Einladung beschrieben sind:

Per Internet

Besitzer von Namensaktien:
Hier online abstimmen

Besitzer von Inhaberaktien:
Stellen Sie eine Verbindung zur Website Ihrer Bank her und folgen Sie den Angaben des Online-Verfahrens.

Per Briefwahl

Anleitung herunterladen (PDF-Datei 500 Kb)

I. Briefwahl
Es genügt, das Feld "Ich stimme per Briefwahl ab" zu kennzeichnen.

II. Bevollmächtigung des Vorsitzenden
Zu diesem Zweck versehen Sie das Formular mit Datum und Unterschrift und füllen sonst nichts aus.

III. Bevollmächtigung des Ehepartners oder eines anderen Aktionärs
Um eine Drittperson zu bevollmächtigen, müssen Sie das entsprechende Feld ankreuzen und den Namen und Vornamen der betreffenden Person angeben.

Letzte Aktualisierung: 22. 05. 2023