Gemäß Allg. Finanzmarktordnung, Artikel L.221-3, besteht Anspruch auf Einsichtnahme in:
- 1 Finanzbericht über den Jahresabschluss
- 2 Finanzbericht über den Halbjahresabschluss
- 3 Vierteljährliche Information
- 4 Bericht über Zahlungsströme an staatliche Stellen für Tätigkeiten im Rohstoffsektor
- 5 Bericht über die Corporate Governance und interne Kontrolle (Auszug aus dem Geschäftsbericht bis 2016)
- 6 Mitteilung über die Honorare der Abschlussprüfer (Auszug aus dem Geschäftsbericht)
- 7 Monatliche Information über die Gesamtzahl der Stimmrechte und Aktien, aus denen sich das Kapital der Gesellschaft zusammensetzt
- 8 Beschreibung der Aktienrückkaufprogramme
- 9 Mitteilung über die Art der Bereitstellung eines Informationsprospekts
- 10 Mitteilung über die Modalitäten der Offenlegung der Vorbereitungsunterlagen für die Hauptversammlung
- 11 Mitteilungen des Emittenten im Rahmen der ständigen Informationspflicht
- 12 Simplified public tender offer for the shares issued by the company Entrepose Contracting
- 13 Konzernstruktur: angaben über den konsolidierungskreis und beteiligungen