Der Club der VINCI-Aktionäre dient dazu, Einzelaktionäre regelmäßig über die Performance des Konzerns zu informieren und Gelegenheit zu Direktkontakten zu bieten. Mit der Clubmitgliedschaft sind verschiedene Vorteile verbunden, wie Einladungen zur Aktionärsfachmesse Actionaria, Aktionärmeetings in den Regionen sowie Baustellenführungen und Besichtigungen von Prestigeobjekten, wie dem Großstadion Stade de France.
VINCI ist es eine besondere Freude, den Clubmitgliedern eine Vorzugseintrittskarte für den Besuch des Schlosses Versailles und insbesondere des Spiegelsaals, der derzeit von VINCI im Rahmen einer Kultursponsoraktion für 12 Millionen Euro restauriert wird, offerieren zu können. Diese persönliche Eintrittskarte gilt für das Schloss, den Spiegelsaal und den Schlosspark.
Zur Club-Mitgliedschaft berechtigt bereits eine einzige VINCI-Aktie. Bei Namensaktien haben die Inhaber automatisch Anspruch auf das Serviceangebot des Clubs; bei Inhaberaktien genügt es, sich bei der IR-Abteilung des Konzerns zu melden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die IR-Abteilung von VINCI.
VINCI
Service actionnaires
1, cours Ferdinand-de-Lesseps
92851 Rueil-Malmaison Cedex
Tel. +33 1 47 16 31 82
Fax. +33 1 47 16 33 88
Allgemeine bedingunden zur Mitgliedschaft im VINCI-Aktionäresclub
Um Clubmitglied zu werden, genügt eine einfache Anfrage an die IR-Abteilung von VINCI
Zweck: VINCI bietet den Mitgliedern des Aktionärsclubs Informationsdienste und Veranstaltungen zum besseren Kennenlernen des Konzerns. VINCI behält sich das Recht vor, das Clubangebot jederzeit zu ändern.
Mitgliedschaft: Zur Mitgliedschaft im VINCI-Aktionärsclub berechtigt ist jede natürliche Person, die Inhaberin von mindestens einer VINCI-Aktie in Form von Namens- oder Inhaberaktien ist. Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Sie gilt, so lange das Mitglied die obigen Voraussetzungen erfüllt. Bei Falschangaben durch das Mitglied behält sich VINCI das Recht vor, die Mitgliedschaft zu kündigen. Wenn die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, verpflichtet sich das Clubmitglied, VINCI zwecks Streichung unverzüglich darüber zu informieren.
Änderungsvorbehalt: VINCI behält sich das Recht vor, die allgemeinen Bedingungen zur Mitgliedschaft im VINCI-Aktionärsclub jederzeit zu ändern und verpflichtet sich in diesem Fall, die Mitglieder mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln so rasch wie möglich davon in Kenntnis zu setzen.
